© 2012, Rechtsanwaltskanzlei Alexander C. Blankenstein, Königsallee 61, 40215 Düsseldorf, FON 0211/30122531, FAX 0211/30122200
KOMPETENZ
• langjährige Spezialisierung und Erfahrung im Bereich
des Immobilienrechts
• aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer
Kenntnisse und praktischer Erfahrungen nach einem
gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsverfahren
verliehene Berechtigung, den Titel Fachanwalt für Miet-
und Wohnungseigentumsrecht führen zu dürfen
AKTUALITÄT
• regelmäßige Veröffentlichungen in zahlreichen Fachmedien
• Referenten- und Vortragstätigkeit
• kontinuierliche Fortbildung bereits aufgrund streng von der
Rechtsanwaltskammer überwachter Weiterbildungsver-
pflichtung, deren Verletzung zum Entzug des
Fachanwaltstitels führt
ENGAGEMENT
• Umfassende persönliche Betreuung und praxisorientierte
Problemlösung
• Vertretung von Mandanten im gesamten Bundesgebiet vor
sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
RECHTSANWALTSKANZLEI
Alexander C. Blankenstein
PROFIL
ALEXANDER C. BLANKENSTEIN
• Rechtsanwalt
• Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
• Verlagskaufmann
• Schlichtungsperson vor den
Gütestellen (§ 15a EGZPO) AG
Köln und AG Bergisch
Gladbach
• Mitglied der Prüfkommission der
Haufe-Lexware Real Estate AG
KANZLEI FÜR Immobilienrecht
BGH, Urteil v. 11.11.2011, V ZR 65/11: Bauliche Veränderung - Kostenbefreit sind sämtliche nichtzustimmenden Wohnungseigentümer, auch wenn ihre Zustimmung erforderlich gewesen wäre.